Bürgerrechte
Ohne Sicherheit ist Freiheit wenig Wert. Dennoch darf Sicherheit nicht zu Lasten von Freiheit entstehen. Eine Gesellschaft ist nicht freier, je intensiver ihre Bürger überwacht, kontrolliert und beobachtet werden. Freiheit und Sicherheit müssen sorgsam ausbalanciert werden. Das gelingt nur durch eine intelligente Innenpolitik, die auf erhältnismäßigkeit achtet. In den letzten elf Jahren haben die Regierungen gegen den Widerstand der FDP immer mehr Freiheitsbeschränkungen durchgesetzt.
Seit 1998 hat ein dramatischer Abbau von Bürgerrechten stattgefunden. Das Bundesverfassungsgericht musste als Reparaturbetrieb eines grundrechtsblinden Gesetzgebers zahlreiche Gesetze stoppen oder gar aufheben.
Die FDP steht für eine neue Innenpolitik, die Vertrauen zurückgewinnt. Eine grundrechtsorientierte Innenpolitik achtet die Werteordnung des Grundgesetzes. Eine grundrechtsorientierte Innenpolitik schafft Sicherheit, ohne Freiheit zu beschädigen. Privatheit ist der Kern persönlicher Freiheit.
Die FDP setzt sich für ein modernes, leichtverständliches, übersichtliches und effektives Datenschutzrecht ein. Sie strebt die Verankerung allgemeiner Datenschutzgrundsätze in nur einem Gesetz an. An die Stelle von hunderten von speziellen Gesetzen soll ein neues Bundesdatenschutzgesetzbuch treten. Für die FDP muss der Grundsatz der Datensparsamkeit im öffentlichen wie im nichtöffentlichen Bereich konsequent umgesetzt werden. Hierzu muss auch jeder Einzelne seinen Beitrag leisten, indem er sparsam und verantwortungsvoll mit seinen personenbezogenen Daten umgeht. Der Staat hat ihn hierbei durch Regelungen zu unterstützen, die Selbstdatenschutz ermöglichen.
Datenschutz gehört ins Grundgesetz. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss im Grundgesetz ausdrücklich verankert werden, ebenso das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Die FDP setzt sich dafür ein, die Potenziale des Marktes und der Technik für den Datenschutz zu nutzen. Moderner Datenschutz muss datenschutzgerechte Technik fordern und fördern. Um den Verbrauchern eine Orientierung zu geben, fordert die FDP die Errichtung einer „Stiftung Datenschutz“. Sie soll Produkte und Dienstleistungen unter Datenschutzgesichtspunkten vergleichen und bewerten. Das Bundesdatenschutzgesetz soll konkretisiert werden. Stellen, die personenbezogene Daten erheben, müssen den jeweiligen Stand der Technik beachten.
Die FDP setzt sich dafür ein, die Zersplitterung der datenschutzrechtlichen Aufsichtslandschaft zu beenden und die Unabhängigkeit der Kontrollstellen zu stärken. Auf Bundesebene strebt die FDP an, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit den Status einer obersten Bundesbehörde zu verleihen. Staatliche Datenschutzkontrollstellen müssen die Möglichkeit erhalten, die Löschung von Daten anzuordnen, die widerrechtlich verarbeitet oder weitergegeben wurden. Verstöße gegen den Datenschutz dürfen sich nicht lohnen. Sanktionsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft und gegebenenfalls erweitert werden. Außerdem sind Maßnahmen notwendig, die bei den Marktteilnehmern selbst ansetzen. Darüber hinaus streben wir ein Haftungssystem an, das dazu anhält, durch ein effizientes Datenschutzmanagement Haftungsrisiken zu vermeiden, zum Beispiel durch Datenschutzgütesigel oder Datenschutzaudits.
Um das Datenschutzniveau in der Wirtschaft zu stärken und Betriebsabläufe datenschutzfreundlich zu gestalten, soll die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten institutionell gestärkt werden. Ein einheitliches Berufsbild „betrieblicher Datenschutzbeauftragter“ wird angestrebt. Die FDP setzt sich für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein. Es dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Eine Datenverarbeitung, die sich auf außerdienstliches Verhalten, etwa Äußerungen zu politischen Sachverhalten, bezieht, muss grundsätzlich ausgeschlossen sein. Gesundheitsbezogene Daten dürfen nur erhoben werden, wenn sie für den jeweiligen konkreten Arbeitsplatz relevant sind. Die Erstellung und Vorlage eines Gentests darf nicht verlangt werden. Die FDP will die Meldedaten der Bürger besser schützen.
Melderegisterauskünfte zu Werbezwecken sollen nur zulässig sein, wenn die Betroffenen zuvor ihre Zustimmung erteilt haben. Die Weitergabe der Meldedaten an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) durch die Einwohnermeldeämter wird die FDP verbieten. Die FDP fordert die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses durch die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und den Verzicht auf heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer. Zudem ist der Staat aufgerufen, gegen Computerkriminalität zielgerichteter vorzugehen.
Erforderlich ist darüber hinaus eine Evaluierung der seit 1998 beschlossenen Überwachungsgesetze unter den Gesichtspunkten der Wirksamkeit, der Verfassungsmäßigkeit und der dadurch gebundenen Mittel. Die Erhebung und Speicherung von Fluggastdaten lehnen die Liberalen ab.
Flyer Bürgerfreiheit, Bundestagswahlprogramm 2009, Wiesbadener Grundsätze,




